Mietkaution in der Schweiz: die Regeln
Die Mietkaution sichert Forderungen der Vermieterschaft aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel ausstehende Mietzinse oder Schäden über die normale Abnützung hinaus. Die wichtigsten Regeln stehen in Art. 257e OR.
Höchstbetrag: drei Monatszinse
Bei Wohnräumen darf die Kaution höchstens drei Monatszinse betragen. Bei einer Bruttomiete von CHF 2’070 (Nettomiete CHF 1’850 und Nebenkosten CHF 220) sind das CHF 6’210. Ist eine höhere Kaution vereinbart, ist der übersteigende Teil nicht geschuldet. Für Geschäftsräume gilt keine gesetzliche Grenze.
Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft
Eine Kaution in Geld oder Wertpapieren muss bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegt werden, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Die Zinsen gehören der Mieterschaft. Die Vermieterschaft kann nicht allein über das Konto verfügen.
Freigabe nach dem Auszug
Nach der Rückgabe der Wohnung und dem Übergabeprotokoll geben beide Parteien die Kaution gemeinsam frei, allenfalls abzüglich vereinbarter Beträge. Macht die Vermieterschaft innert einem Jahr nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend, etwa mit einer Betreibung oder einer Klage, kann die Mieterschaft die Kaution bei der Bank allein zurückverlangen.
Checkliste für Vermieter
- Höhe im Mietvertrag festhalten, bei Wohnungen höchstens drei Monatszinse.
- Kautionskonto bei der Bank auf den Namen der Mieterschaft eröffnen lassen.
- Die Bestätigung der Bank zum Mietvertrag ablegen.
- Beim Auszug Mängel sofort melden und schriftlich festhalten (Art. 267a OR).
- Forderungen innert einem Jahr nach Mietende rechtlich geltend machen, sonst kann die Mieterschaft die Kaution allein zurückverlangen.
In OwnerHub automatisch. OwnerHub prüft die Höhe der Kaution beim Mietvertrag, zeigt, welche Kautionen noch nicht hinterlegt sind, und erstellt nach dem Übergabeprotokoll den Brief zur Freigabe.
Quellen: Art. 257e, 267 und 267a OR. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.