GemeinschaftenVerwaltungenGrosskundenVerwaltung findenRatgeberGratis-ToolsReferenzenKontaktLoginDemo anfragen
Gratis-Tool · Art. 269a OR

Mietzinsrechner Schweiz

Berechnen Sie die Mietzinsanpassung nach Referenzzinssatz, Teuerung und allgemeiner Kostensteigerung. Mit Rechenweg Schritt für Schritt und dem frühesten Termin. Gratis, ohne Login, alles im Browser.

Ihre Angaben

Alles bleibt in Ihrem Browser. Nichts wird gespeichert oder übermittelt.

1Mietzins und Stichtag

Ohne Nebenkosten.

2Referenzzinssatz

Steht im Mietvertrag oder in der letzten Anpassung.

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).

3Teuerung (LIK)

Beide Stände auf derselben Basis, zum Beispiel Dezember 2020 = 100. Den aktuellen Stand publiziert das Bundesamt für Statistik monatlich. Leer lassen, wenn Sie keine Teuerung geltend machen.

4Allgemeine Kostensteigerung

Üblich sind 0.5 bis 1 % pro Jahr. Ob und in welcher Höhe eine Pauschale ohne Belege anerkannt wird, ist je nach Kanton und Alter der Liegenschaft verschieden; bei neueren Bauten wird oft weniger angerechnet. Im Streitfall braucht es Belege. Die Monate rechnet der Rechner aus dem Datum der letzten Festsetzung; Sie können sie überschreiben.

5Mitteilung und Rundung

Erhöhung: Tag, an dem das amtliche Formular eintrifft. Senkung: Tag der Mitteilung oder des Begehrens.

Massgebend sind die Termine im Mietvertrag oder die ortsüblichen Termine (Art. 266c OR). Gerundet wird zugunsten der Mieterschaft, also immer ab: eine Erhöhung fällt kleiner, eine Senkung grösser aus.

Ergebnis

Allgemeine Berechnung nach Art. 269a OR und Art. 13 und 16 VMWG, ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Index- und Staffelmieten folgen eigenen Regeln.

So rechnet der Mietzinsrechner

Eine Mietzinserhöhung ist nach Art. 269a OR zulässig, wenn sie sich auf Kostenfaktoren stützt. Für bestehende Mietverhältnisse sind das vor allem drei Gründe. Der Rechner nimmt sie einzeln auf, zeigt jeden Anteil in Prozent und Franken und zählt sie zusammen, wie es in der Praxis üblich ist.

1. Referenzzinssatz

Seit 2008 gilt für die ganze Schweiz der hypothekarische Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen. Er wird vierteljährlich publiziert und auf Viertelprozent gerundet. Ändert er sich um 0.25 Prozentpunkte, darf sich der Mietzins nach Art. 13 Abs. 1 VMWG um höchstens diese Sätze verändern:

Referenzzinssatzpro 0.25 Prozentpunkte
unter 5 %3 %
zwischen 5 und 6 %2.5 %
über 6 %2 %

Bei einer Senkung wird der Mietzins «entsprechend herabgesetzt». Die Praxis rechnet mit dem Umkehrwert: 1 ÷ 1.03 − 1 ergibt −2.91 % für ein Viertelprozent, −5.66 % für ein halbes Prozent und −8.26 % für drei Viertelprozent.

2. Teuerung

Auf dem risikotragenden Kapital darf die Teuerung zu höchstens 40 % überwälzt werden (Art. 16 VMWG). Ausgangspunkt ist der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise bei der letzten Mietzinsfestsetzung. Beispiel: LIK von 106.2 auf 107.9 Punkte entspricht +1.60 %, davon 40 % sind +0.64 %.

3. Allgemeine Kostensteigerung

Höhere Kosten für Unterhalt, Gebühren und Versicherungen dürfen überwälzt werden, wenn sie tatsächlich angefallen sind. In der Praxis wird oft eine Jahrespauschale angewendet und mit den Monaten seit der letzten Festsetzung gewichtet. Beispiel: 0.5 % pro Jahr über 34 Monate ergibt 0.5 % × 34/12 = +1.42 %.

Beispiel

Nettomietzins CHF 1’850, Referenzzinssatz 1.25 % → 1.50 % (+3.00 %), LIK 106.2 → 107.9 (+0.64 %), Kosten 0.5 % über 34 Monate (+1.42 %). Zusammen +5.06 %; genau gerechnet ergibt das CHF 1’943.55. Eine Erhöhung wird zugunsten der Mieterschaft abgerundet, auf ganze Franken also CHF 1’943. Auch eine Senkung rundet der Rechner ab, damit sie nicht kleiner ausfällt. Geht das Formular am 26. Oktober 2026 zu, gilt der neue Mietzins bei drei Monaten Kündigungsfrist ab dem 1. März 2027.

Mietzinserhöhung richtig mitteilen

  • Amtliches Formular: Die Erhöhung muss auf dem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt und begründet werden. Ohne Formular oder ohne Begründung ist sie nichtig (Art. 269d OR). Einen Begleitbrief können Sie hier gratis erstellen; das Formular ersetzt er nicht.
  • Frist: Das Formular muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mieterschaft sein. Die Erhöhung gilt dann auf den nächsten Kündigungstermin.
  • Zustellung: Am besten per Einschreiben und mit Reserve, damit der Zugang beweisbar ist.
  • Anfechtung: Die Mieterschaft kann die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 270b OR).

In OwnerHub automatisch. Referenzzinssatz und LIK stehen beim Mietvertrag, OwnerHub rechnet die Anpassung mit Rechenweg, schlägt den frühesten Termin vor und erstellt die Unterlagen für das amtliche Formular.

Demo anfragen

Quellen: Art. 269a, 269d, 270a und 270b OR; Art. 12a, 13 und 16 VMWG; Referenzzinssatz BWO, Stand 30.10.2026 (1.25 %, gültig seit 02.09.2025). Teuerung: LIK des Bundesamts für Statistik. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Fragen zur Mietzinsanpassung.

Ihre Frage fehlt? Fragen Sie uns direkt, wir antworten persönlich.

Wie berechne ich eine Mietzinsanpassung nach dem Referenzzinssatz?

Massgebend ist der Referenzzinssatz, auf dem der heutige Mietzins beruht, meist der Satz bei der letzten Anpassung oder bei Vertragsbeginn. Bei einem Referenzzinssatz unter 5 % erlaubt jede Erhöhung um 0.25 Prozentpunkte eine Mietzinserhöhung von höchstens 3 % (Art. 13 Abs. 1 VMWG). Bei einer Senkung wird umgekehrt gerechnet: Ein Viertelprozent weniger ergibt rund 2.91 % tieferen Mietzins.

Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1.25 %. Er gilt seit dem 2. September 2025 und wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) zuletzt am 2. September 2026 bestätigt. Das BWO publiziert den Satz vierteljährlich, die nächste Publikation ist am 1. Dezember 2026.

Wie viel Teuerung darf ich auf den Mietzins überwälzen?

Höchstens 40 % der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Mietzinsfestsetzung (Art. 269a lit. e OR, Art. 16 VMWG). Vergleichen Sie nur Indexstände auf derselben Basis. Steigt der LIK um 2 %, darf der Mietzins aus diesem Grund um höchstens 0.8 % steigen.

Was gilt bei der allgemeinen Kostensteigerung?

Gemeint sind höhere Kosten für Unterhalt, Gebühren, Versicherungen und Verwaltung. Viele Schlichtungsbehörden akzeptieren eine Pauschale, in der Praxis meist zwischen 0.5 und 1 % pro Jahr. Wie hoch sie ohne Belege sein darf, beurteilen die Schlichtungsbehörden und Gerichte je nach Kanton und Alter der Liegenschaft unterschiedlich. Im Streitfall müssen Sie die tatsächlichen Kosten belegen.

Welche Fristen gelten für eine Mietzinserhöhung?

Die Erhöhung muss auf dem amtlichen Formular mitgeteilt werden und mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mieterschaft eintreffen. Sie gilt frühestens auf den nächsten Kündigungstermin (Art. 269d OR). Bei drei Monaten Kündigungsfrist und einem Termin Ende März muss das Formular also spätestens am 21. Dezember zugehen. Der Rechner zeigt Ihnen beide Daten.

Kann die Mieterschaft eine Senkung verlangen?

Ja. Sinkt der Referenzzinssatz, kann die Mieterschaft schriftlich eine Herabsetzung auf den nächsten Kündigungstermin verlangen (Art. 270a OR). Die Vermieterschaft darf Teuerung und Kostensteigerung seit der letzten Festsetzung verrechnen. Antwortet sie nicht oder lehnt sie ab, kann die Mieterschaft die Schlichtungsbehörde anrufen.

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner zeigt die übliche Berechnung nach Art. 269a OR und der VMWG. Er ersetzt keine Rechtsberatung und kein amtliches Formular. Besondere Vereinbarungen wie Index- oder Staffelmiete, Vorbehalte und wertvermehrende Investitionen berücksichtigt er nicht.

In OwnerHub
automatisch.

Mietzinsanpassung mit Formular, Mahnwesen und Übergabeprotokoll: In OwnerHub erledigen Verwaltungen und Vermieter das direkt in der Software, mit den Daten aus dem Mietvertrag.

  • Mietzinsanpassung mit Rechenweg und amtlichem Formular, Fristen automatisch
  • Mahnlauf in Stufen, QR-Rechnung und Zahlungsabgleich
  • Übergabeprotokoll am Tablet, Mängel und Fotos direkt im Portal
Telefon+41 78 347 33 30 E-Mailluca@webskills.ch
ErreichbarMo–Fr 08:00–18:00
StandortRothenburg (LU)

Demo anfragen

Wir melden uns innert 1 Arbeitstag persönlich. Ihre Angaben verwenden wir nur zur Beantwortung, siehe Datenschutzerklärung.