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Verwaltung für Ihre STWEG finden.

Sie suchen eine neue Verwaltung, die erste Verwaltung für einen Neubau oder Entlastung, weil die Selbstverwaltung zu viel wird? Beschreiben Sie Ihre Liegenschaft in zwei Minuten. Wir geben die Anfrage an höchstens drei Verwaltungen in Ihrer Region weiter, die mit OwnerHub arbeiten. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.

Wie finden wir eine Verwaltung für unsere STWEG?

Sie beschreiben Ihre Liegenschaft im Formular auf dieser Seite: Ort, Anzahl Einheiten, Zeitpunkt und gewünschte Leistungen. Wir geben die Anfrage direkt an höchstens drei Verwaltungen aus Ihrer Region weiter, die mit OwnerHub arbeiten. Die Verwaltungen melden sich direkt bei Ihnen, und Sie vergleichen die Offerten in Ruhe. Für Ihre Gemeinschaft ist das kostenlos und unverbindlich.

In drei Schritten zur passenden Verwaltung.

Sie entscheiden, mit wem Sie weiterreden. Ihre Angaben gehen nur mit Ihrer Einwilligung weiter.

01

Anfrage ausfüllen

Ort, Anzahl Wohnungen, Grund und Zeitpunkt. Ein Kontakt genügt, zum Beispiel die Präsidentin oder ein Mitglied des Ausschusses.

2 Minuten
02

Wir geben weiter

Passende Verwaltungen aus Ihrer Region sehen Ort, Grösse und Ihre Wünsche. Name und Kontakt erhält nur, wer die Anfrage annimmt.

Sofort
03

Verwaltungen melden sich

Höchstens drei Verwaltungen aus Ihrer Region nehmen Kontakt auf. Per E-Mail erfahren Sie, welche Ihre Angaben erhalten haben.

Unverbindlich

Anfrage stellen.

Je genauer Ihre Angaben, desto passender die Offerten.

  • Höchstens drei Verwaltungen aus Ihrer Region
  • Sie erfahren, wer Ihre Angaben erhalten hat
  • Anfrage jederzeit zurückziehen, Angaben werden gelöscht
  • Daten in der Schweiz, Schweizer Datenschutz

Ihre Liegenschaft

Gewünschte Leistungen (freiwillig)

Kontakt

Details in der Datenschutzerklärung.

Was macht eine STWEG-Verwaltung?

Art. 712s ZGB beschreibt die Aufgaben des Verwalters in den Grundzügen: Er führt die gemeinschaftliche Verwaltung nach Gesetz, Reglement und den Beschlüssen der Versammlung. Was Ihre Verwaltung im Einzelnen übernimmt, regelt der Verwaltungsvertrag.

Buchhaltung, Jahresrechnung und Budget

Die Verwaltung führt die Buchhaltung der Gemeinschaft, erstellt Jahresrechnung und Budget und verteilt die Kosten nach Wertquoten oder Reglement.

Versammlung vorbereiten und protokollieren

Sie lädt fristgerecht ein, stellt Traktanden und Unterlagen zusammen und führt das Protokoll.

Unterhalt und Erneuerungsfonds

Sie organisiert Hauswartung und Reparaturen, holt Offerten ein und plant grössere Erneuerungen.

Ansprechpartnerin für die Eigentümer

Sie beantwortet Fragen, nimmt Schadenmeldungen entgegen und informiert über Beschlüsse, Termine und Arbeiten im Haus.

Sie sind eine Verwaltung?

Erhalten Sie Anfragen aus Ihrer Region. Gemeinschaften, die hier eine Verwaltung suchen, landen bei Verwaltungen, die mit OwnerHub arbeiten.

Mandate aus Ihrer Region

Häufige Fragen.

Ihre Frage fehlt? Fragen Sie uns direkt, wir antworten persönlich.

Was kostet die Anfrage?

Für Sie nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Ob und mit welcher Verwaltung Sie einen Vertrag abschliessen, entscheiden Sie selbst.

Wer erhält meine Angaben?

Höchstens drei Verwaltungen, die in Ihrer Region Mandate übernehmen und mit OwnerHub arbeiten. Vorher sehen die Verwaltungen nur Ort, Grösse und Ihre Wünsche, nicht Ihren Namen und Ihre Kontaktangaben. Sobald eine Verwaltung Ihre Angaben erhält, schreiben wir Ihnen, welche es ist.

Kann ich die Anfrage zurückziehen?

Ja, jederzeit über den Link in unserer E-Mail. Danach löschen wir Name, E-Mail, Telefon und Nachricht, und keine weitere Verwaltung erhält die Anfrage.

Wie schnell erhalten wir Offerten?

Das hängt von den Verwaltungen ab. Sobald eine Verwaltung Ihre Anfrage übernimmt, erhält sie Ihre Kontaktangaben und meldet sich direkt bei Ihnen. Einen festen Zeitpunkt können wir nicht versprechen. Planen Sie vor allem bei einem Wechsel genug Vorlauf ein, damit Kündigungsfrist und Übergabe zusammenpassen.

Was kostet eine Verwaltung für Stockwerkeigentum?

Das Honorar legt jede Verwaltung selbst fest. Es hängt vor allem von der Anzahl Einheiten, vom Umfang der Leistungen, vom Zustand der Liegenschaft und vom Aufwand für Versammlungen und Sitzungen ab. Fragen Sie nach, was im Grundhonorar enthalten ist und was separat verrechnet wird. Mehr dazu im Ratgeber STWEG-Verwaltung wechseln.

Können wir die Verwaltung jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja. Nach Art. 712r ZGB kann die Versammlung die Verwaltung jederzeit abberufen, unter Vorbehalt allfälliger Entschädigungsansprüche. Beachten Sie die Kündigungsfristen im Verwaltungsvertrag und die Regeln in Ihrem Reglement. Im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.
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